Sammlung wichtiger Normen und Hilfsmittel
Merkblätter und Normen für Fahrzeugbauer
Wichtige Merkblätter und Hilfsmittel für Fahrzeugbauer
Die wichtigsten Informationen zu Normen und Vorgaben im Nutzfahrzeugbereich haben wir für Sie zusammengestellt. Ergänzend finden Sie spezifische Hilfsmittel für Fahrzeugbauer.
Normen und rechtliche Vorgaben
Die wichtigsten Normen und rechtlichen Vorgaben für Fahrzeugbaubetriebe finden Sie hier gesammelt.
ASTRA Fahrzeugvorschriften und Prüfungen
Neue Bauvorschriften für klimafreundliche Lastwagen
OBV Ordnungsbussenverordnung im Strassenverkehr
OBG Ordnungsbussengesetz
SSV Strassensignalisation
SVG Strassenverkehrsgesetz
VöB Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
TAFV1 Technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger
TGV Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen
VRV Verkehrsregelnordnung
VTS Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
VVV Verkehrsversicherungsverordnung
VZV Strassenverkehr-Zulassungsverordnung
k-Wert Berechnung
k-Wert Anforderungen für Aufbauten zum Transport von gekühlten Gütern mit einer Fahrzeugbreite von 2.60 m
Mit der ASTRA und der asa konnte vereinbart werden, dass bei Neuzulassungen von Aufbauten für den Transport von gekühlten Gütern im Temperaturbereich von mehr als 0°Grad Celsius eine k-Wert-Berechnung dem Strassenverkehrsamt vorzulegen ist.
Die k-Wert Berechnungstabelle ist nur für Mitglieder zugänglich.
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Weitere Checklisten und Hilfsmittel zur Arbeitssicherheit
Mitglieder finden hier weitere Inhalte.
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Steuerpflicht bei der Einfuhr und Herstellung von Automobilen
Seit dem 01.04.2020 gelten neue Vorschriften und Informationen zur Automobilsteuer R-68. Die Details dazu finden Sie im Merkblatt.
Das Merkblatt ist nur für Mitglieder zugänglich.
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Spiegelnde Flächen bei Strassenfahrzeugen
Vermehrt gelangen Fahrzeuge mit spiegelnden Oberflächen auf den Markt. Die Schweiz hatte bei der Zulassung von spiegelnden Flächen bisher aus vermeintlichen sicherheitstechnischen Gründen eine restriktive Praxis.
Zu diesem Thema wurde 2020 eine Situationsanalyse im Rahmen einer Sitzung mit Vertretern von carrosserie suisse, der asa KT, METAS und des ASTRA durchgeführt. Im Nachgang dazu wurde die Problemstellung den Homologationsexperten der EU-Mitgliedstaaten unterbreitet. Das Thema scheint in der EU jedoch wenig relevant zu sein. Gestützt auf die Abklärungen hat das ASTRA, in Zusammenarbeit mit dem METAS und in Abstimmung mit der asa KT, daher die nachstehenden Grundlagen erstellt.
Die Richtlinien sind nur für Mitglieder zugänglich.
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R-68 Automobilsteuer
In der Richtlinie 68 (R-68) finden Sie Vorschriften und Informationen zur Automobilsteuer. Nebst allgemeinen Bestimmungen deckt die Richtlinie die Steuererhebung bei der Einfuhr ins Zollgebiet, bei der Einfuhr ins Zollausschlussgebiet Samnaun und Sampuoir sowie bei der Herstellung im Inland ab.
Neue Bauvorschriften für klimafreundliche Lastwagen
Der Bundesrat hat die Gewichtsbestimmungen und Längenvorgaben für klimafreundliche Lastwagen angepasst, um den Wechsel auf emissionsfreie Fahrzeuge zu erleichtern. Sie sind seit 1. April 2022 in Kraft.
Klimafreundliche Antriebssysteme sind schwerer als Verbrennungsmotoren. Und die Bauweisen zur Verbesserungen der Aerodynamik für klimafreundliche Lastwagen können sich auch auf die Länge der Fahrzeuge auswirken. Der Bundesrat hat darum beschlossen, die höchstzulässigen Gewichte von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das zusätzliche Gewicht der emissionsfreien Technologie zu erhöhen (höchstens aber um zwei Tonnen). Für alternative Antriebe wie Erd- oder Flüssiggas beträgt die Mehrgewichtskompensation bis zu einer Tonne.
Zudem will der Bundesrat für schwere Sachentransportfahrzeuge mit aerodynamisch optimierten Führerkabinen grössere Längen zulassen. Schwere Nutzfahrzeuge dürfen neu mit einziehbaren Heckspoilern ausgerüstet werden, die hinten über die sonst zulässige Höchstlänge des Fahrzeugs herausragen, wenn sie ausgeklappt sind.
Mit den Anpassungen dieser Gewichtsbestimmungen und Vorgaben zu den Längen emissionsarmer Lastwagen will der Bundesrat den Wechsel auf klimafreundlichere Fahrzeuge erleichtern – und die Verbreitung dieser Technologien fördern. Sie sind seit 1. April 2022 in Kraft.
Quelle: www.astra.admin.ch
Unterfahrschutz - neue Vorschriften
Seit dem 1. September 2021 schreibt das Bundesamt für Strassen ASTRA neue Richtlinien zu Unterfahrschutzvorrichtungen vor. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Der von carrosserie suisse beim ASTRA eingereichte Antrag für eine einheitliche Ausnahmeregelung bezüglich den neuen Unterfahrschutzrichtlinien UN/ECE R58 an fünfachsigen-Kippfahrzeugen wurde abgelehnt. Anstelle hat das ASTRA folgendes beschlossen:
Die neuen Vorschriften für hintere Unterfahrschutzvorrichtungen (HUFS) nach dem UNECE-Reglement 58 Änderungsserie 03 (UNECE-R 58-03) gelten ab dem 1. September 2021. Für importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle ist das Einfuhrdatum massgebend, auch wenn die Zulassung später erfolgt. Ab dem 6. Juli 2022 gilt in der EU die neue Sicherheitsverordnung «GSR» (Verordnung (EU) 2019/2144). Sie wird auf EU-Ebene HUFS nach dem UNECE-R 58-03 vorschreiben. Die GSR soll in die VTS übernommen und hierzulande zeitgleich wirksam werden. Zwischen den genannten Stichtagen sind gemäss Verordnung (EG) 661/2009 Anhang IV Anlage HUFS mit Teilgenehmigung nach der Richtlinie 70/221/EWG weiterhin zulässig. Deren Schutzniveau entspricht dem UNECE-R 58-02.
Die nachstehende Übersicht zeigt die Mindestanforderungen, die zur Zulassung berechtigen, wenn es nicht anhand vom Merkblatt KT 21c beurteilt werden kann:
Phase | Vorschrift | Nachweis | Einfuhr bis, | 1. Inverkehrsetzung |
Aktuell | 70/221/EWG oder UNECE-R 58-02 | aktuelle Nachweise wie Prüfbericht APS oder Teilgenehmigung | 31.08.2021 | zeitlich |
Übergang | 70/221/EWG und Vo (EG) 661/2009* | Teilgenehmigung, Prüfbericht oder Konformitätsbewertung APS, | 05.07.2022 | zeitlich |
Neu | UNECE-R 58-03 | Art. 30a Abs. 1 Bst. b Ziff. 2–4 VTS | zeitlich unbegrenzt |
*Entspricht UNECE-R 58-02
Die Strassenverkehrsämter sind über Ihre Vereinigung asa diesbezüglich informiert worden.
Sicherheit bei Hebebühnen
Der Verband der schweizerischen Hebebühnen Importeure VSHI veröffentlichte eine neue Informationsbroschüre zum Umsetzen der Norm DIN EN 1756-1:2021.
Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen.
Die Informationsbroschüre ist nur für Mitglieder zugänglich.