Der Umwelt Sorge tragen mit Hilfe unseres praktischen Handbuches

Umweltschutz-Handbuch

Wissen wie: Mit dem Umweltschutz-Handbuch

Im Auto- und Carrosseriegewerbe läuft es flüssig – Benzin, Altöl, Batteriesäure, Lacken und Lösungsmitteln sei Dank. Gut, dass wir Ihnen Handfestes für alles Flüssige bieten: Mit unserem Umweltschutz-Handbuch. Es zeigt Ihnen, wie Sie sicher und korrekt mit Substanzen umgehen.

Fünftes Update des Umweltschutz-Handbuches

carrosserie suisse und der AGVS haben das Umweltschutz-Handbuch gemeinsam erarbeitet. Seit der Einführung im Jahr 2000 erneuern wir es bei Bedarf, das fünfte Update ist das aktuelle. Es soll Ihnen helfen, alle Bereiche zu analysieren, die Einfluss auf die Umwelt haben – mit den richtigen Massnahmen an der richtigen Stelle. Alle Kapitel beschreiben das richtige Vorgehen und enthalten praktische Checklisten.


Das finden Sie im aktuellen Handbuch:

  1. Organisation, Aufgaben und Verantwortung 
  2. Abwasser und wassergefährdende Flüssigkeiten
  3. Abfallentsorgung
  4. Luftreinhaltung
  5. Lärm
  6. Altlasten
  7. Umgang mit  gefährlichen Chemikalien
  8. Gefahrengutbeförderung
  9. Kältemittel
  10. Lagerung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

Umweltschutz-Handbuch und Umwelt-Inspektorat (UWI)

Das Umweltschutz-Handbuch und die UWI-Dokumente sind nur für carrosserie suisse Mitglieder zugänglich.

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Sonderabfälle korrekt entsorgen

Sonderabfälle verlangen besondere Bestimmungen. Sie und andere kontrollpflichtige Abfälle kennen nur eine letzte Station: Spezialisierte Sammelstellen oder Entsorgungsunternehmen. In der Regel besteht dafür eine Begleitscheinpflicht.
Erfahren Sie hier das Wichtige darüber, wie Sie Sonderabfälle richtig entsorgen. Denn als Carrosseriebetrieb sind Sie für eine saubere Abwicklung mitverantwortlich. Darum ist es zentral, Firmen für Transport und Entsorgung zu beauftragen, die zuverlässig und vertrauenswürdig sind.

So gehen Sie richtig vor
Im Zentrum steht die Begleitscheinpflicht. Sie ist dann wichtig, wenn Sie Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle abgeben wollen. Nur so ist sicher, dass die wichtigen Informationen von Ihrem Betrieb zum Transporteur und schliesslich bis zum Entsorgungsunternehmen gelangen.

  • Beziehen Sie einen Begleitschein in Papierform beim Bundesamt für Bauten und Logistik BBL. Noch direkter und unkomplizierter geht Ausfüllen und Ausdrucken online .
  • Mit dem Begleitschein muss der Transporteur Ihre Abfälle dem beauftragten Entsorgungsunternehmen übergeben. Für Sie schliesst sich der Kreis, sobald Sie vom Entsorgungsunternehmen eine Annahmebestätigung und die letzte Seite des Begleitscheines zurückerhalten.
  • Bewahren Sie Begleitscheine mindestens fünf Jahre auf.
  • Ausnahme: Geben Sie Sonderabfälle von insgesamt weniger als 50 Kilogramm ab, brauchen Sie keinen Begleitschein.
  • Manche Entsorgungsunternehmen bieten Ihnen an, den Begleitschein für Sie zu erstellen. Rechnen Sie in diesem Fall mit Zusatzkosten.
     

Das ist Gesetz

Sonderabfälle gehören ordentlich geregelt. Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVa) klärt alles von den Zuständigkeiten bis zum richtigen Umgang. Wichtig sind folgende Bestimmungen:

  • Sie können nur ein Entsorgungsunternehmen beauftragen, das von der zuständigen kantonalen Behörde eine Bewilligung hat (Art. 8 VeVa).
  • Das Entsorgungsunternehmen muss nachweisen, das es in der Lage ist, Abfälle umweltverträglich zu entsorgen (Art. 9 VeVa).
  • Sie dürfen Ihre Sonderabfälle nur jenem Entsorgungsunternehmen übergeben, das Sie zuvor auf dem Begleitschein aufgeführt haben (Art. 13 VeVa).

Mitglieder-Angebot

Exklusive für Mitglieder von carrosserie suisse: Das Recycling-Bestellformular der Thommen-Furler AG mit allen Preisen, gültig ab 01.03.2021.

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Auskunftsstelle

Bei Fragen zur sicheren Entsorgung von Sonderabfällen wenden Sie sich an

Thommen-Furler AG
Service-Center Automotive
Industriestrasse 10
3295 Rüti b. Büren

032 352 08 23
sca@thommen-furler.ch

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