Wissenswertes zu Garantie und Leistungen

Garantien

Garantie und Garantieleistungen kurz erklärt

Begriffserklärung Garantien

Diese Begriffe stehen in einem gewissen Zusammenhang, bedeuten jedoch nicht dasselbe. Oftmals werden diese Begriffe falsch ausgelegt.

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie als freiwillige Leistung zu unterscheiden. Die Gewährleistung aus dem Obligationenrecht umfasst im Kaufrecht das Recht des Käufers, bei einem Mangel den Minderwert zurückerstattet zu bekommen oder den Kaufgegenstand auszutauschen. Abschliessend hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch den Mangel entstanden ist. Beim Werkvertrag besteht im Gegensatz zum Kaufvertrag zudem ein Nachbesserungsrecht des Bestellers. Die Gewährleistung lässt sich einschränken oder kann sogar ganz wegbedungen werden. Ausgenommen davon ist allerdings die Situation, wenn der Kunde getäuscht wird, indem der Mangel dem Verkäufer bekannt ist oder hätte bekannt sein müssen, und er ihn nicht offenlegt.

Im üblichen Sprachgebrauch wird für die Gewährleistung der Begriff der Garantie verwendet. Die Garantie im Sinne der Gewährleistung ist kein juristischer Begriff. Mittels Ausformulierung der Garantie im Kaufvertrag erfolgt meist eine Einschränkung der Gewährleistung. Ein Beispiel: Die Klausel „Ein halbes Jahr Garantie!“ bedeutet nichts anderes als die Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistung von einem Jahr auf ein halbes Jahr. Bei der Garantie wird oftmals zudem das für den Kaufvertrag gesetzlich nicht vorgesehene Nachbesserungsrecht vereinbart. Der Verfasser solcher Klauseln tut gut daran, eine Einschränkung der Gewährleistung klar und deutlich zu formulieren, denn zweideutige Klauseln werden zuungunsten des Verfassers ausgelegt.

Die Produktehaftpflicht aus dem Produktehaftpflichtgesetz umfasst nur Mangelfolgeschäden. Das sind Schäden, die durch den Mangel am Produkt an anderen Sachen oder an Personen verursacht werden. Die Produktehaftpflicht kann nicht eingeschränkt werden und hat daher auch dann Bestand, wenn die Gewährleistung - soweit zulässig - wegbedungen wurde.

Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss. Speziell beinhaltet sie die Gewährung von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder  individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen. Sie stellt in der Wirtschaft eine Massnahme zur Kundenbindung dar: auch ohne eine Verpflichtung sieht es der Kulanz-Gewährer als sinnvoll an, seinen Kunden in einem Problemfall zufriedenzustellen, um ihn als Kunden zu behalten und auch künftig weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können. Tritt beispielsweise ein Motorschaden eines PKW im 25. Monat nach dem Kauf auf, so ist die gesetzliche Verpflichtung zur Schadensbehebung erloschen. Um eine Verärgerung beim Kunden zu vermeiden wird häufig der PKW-Händler in Zusammenarbeit mit dem Hersteller diesen Schaden kulant regeln. Die Regelung erfolgt eventuell nicht im gleichen Leistungsumfang wie die verpflichtende Schadensbehebung binnen der Gewährleistungspflicht.

Wichtig zu wissen

Die Gesetzgebung ist eindeutig. Wird ein Garantieanspruch vom Hersteller abgelehnt, ist dies nur statthaft, wenn ein kausaler Zusammenhang mit der Reparatur besteht. Praktisch alle Hersteller/Importeure haben auf Druck der WEKO (Wettbewerbskommission, früher Kartellgesetz) ihre Garantiebestimmungen angepasst.

Mehr Infos zu WEKO finden Sie hier

Werksgarantie

Die Fahrzeughersteller bieten im Bereich Carrosserie langjährige Garantien. Diese sind jedoch an verschiedene Kundenbindungsmassnahmen geknüpft. Aussagen, wonach Garantien für das ganze Fahrzeug enden, wenn Reparaturen an Einzelteilen nicht durch den Markenbetrieb ausgeführt werden, sind nicht haltbar. (Sobald ein Fahrzeugteil repariert worden ist, muss der Reparateur die Garantie bieten. Der Hersteller übernimmt in diesem Falls sowieso keine Garantie, egal wer repariert hat).

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